AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.
Vorbestimmungen
Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Bestimmungen. Sie gelten deshalb auch für alle künftigen Lieferungen und Leistungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Gegenstand der vertraglichen Vereinbarung mit uns. Stornierungen von Aufträgen sind nur im Einzelfall mit unserer besonderen Zustimmung zulässig. In diesem Falle können wir entweder einen pauschalierten Schadensersatz von 25 v.H. des Auftragswertes oder Schadensersatz in nachgewiesener Höhe geltend machen, wobei dem Auftragnehmer der Nachweis verbleibt, daß ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht eingetreten oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.

2. Liefer- und Leistungszeit                                                                                                                              
2.1 Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich und gelten nur annähernd. Für die Einhaltung dieser Fristen übernehmen wir nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung Gewähr.         2.2 Höhere Gewalt und Ereignisse, die uns die Lieferung und Leistung wesentlich erschweren oder zeitweise unmöglich machen, z.B. bei Krieg, öffentlichen Unruhen, Streiks, Aussperrungen, Mangel an Transportmitteln, Versperrung oder Behinderung der Transportwege sowie behördliche Anordnung berechtigen uns, auch wenn sie bei unseren Lieferanten eintreten, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.

3. Agenturleistungen                                                                                                                                          3.1 Die Arbeiten (Entwürfe und Werkzeichnungen) unserer Agentur sind als persönliche geistige Schöpfung durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.                                                                        3.2 Ohne Zustimmung der Agentur dürfen ihre Arbeiten einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen des Werkes, ist unzulässig.                                                                                                                                                                 3.3 Die Werke der Agentur dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeberbei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Umfang zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber/Verwerter mit der Zahlung des vereinbarten Honorars. Für darüber hinausgehende Verwertungen bedarf es jeweils einer besonderen schriftlichen Vereinbarung über den Umfang, die zeitliche und gebietliche Nutzung sowie einer entsprechenden Vergütung.                                                                                                                                3.4 Wiederholungsnutzung (z.B. Neuauflage) oder Mehrfachnutzung (z.B. für ein anderes Produkt) sind honorarpflichtig und bedürfen unserer Einwilligung.                                                                                             3.5 Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf unserer Einwilligung.                                 3.6 Über den Umfang der Nutzung steht uns ein Auskunftsanspruch zu.                                                          3.7 Bevor es zur Verwirklichung der Werbeidee bzw. der Agenturleistung kommt, bleiben Ideen, Layouts und alle im Vorfeld einer Werbemaßnahme erarbeiteten Unterlagen Eigentum unserer Agentur und unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Im Falle der Ablehnung muß das gelieferte Material unverzüglich unserer Firma zurückgegeben werden und darf zu keiner Zeit weder ganz noch teilweise verwendet werden. Die Rückgabe löst keine Befreiung eines Honoraranspruches für den im Vorfeld geleisteten Aufwand aus.                                                                                                                                                      3.8 Werden dennoch Ideen, Texte oder Entwürfe von einem Werbungstreibenden bzw. vom Auftraggeber ganz oder teilweise verwendet, so sind wir berechtigt, eine angemessene Vergütung zu verlangen.              3.9 Für unserer Agentur zur Weiterverarbeitung überlassene elektronische Dateien ist der Auftraggeber bzw. Anlieferer verantwortlich. Inhalte dieser Dateien sind mit einem Ausdruck zu dokumentieren. Für fehlerhaft angelieferte oder unsachgemäß angelegte Dateien haftet der Auftraggeber bzw.der Anlieferer.

4. Gewährleistung                                                                                                                                                 4.1 Etwaige Transportschäden und Fehlmengen sind sofort nach Empfang der Ware festzustellen und durch den Lieferanten zu bestätigen.                                                                                                                            4.2 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach der Ablieferung zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, unverzüglich Anzeige zu machen. Unterläßt er die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, daß es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich der Mangel später, so muß die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung erfolgen, anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. In jedem Falle ist die Prüfung vor der Verarbeitung oder Weiterverwendung vorzunehmen. Mögliche Ansprüche verjähren nach Ablauf von 6 Monaten nach Übergabe der Ware.                                                                                                                     4.3 Druckfertige Vorlagen und Korrekturabzüge hat der Auftraggeber unverzüglich zu prüfen und zu korrigieren sowie mit seinem Einverständnis versehen an uns zurückzusenden. Unsere Haftung erstreckt sich nicht auf Fehler, die der Kunde bei der Überprüfung übersehen hat.                                                          4.4 Geringfügige Farbabweichungen bei Druckaufträgen können nicht immer vermieden werden und berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung. Dies gilt auch für den Vergleich zwischen Originalen oder Andrucken und dem Auflagendruck sowie für unwesentliche Abweichungen in Form, Material und Layout, die den Verwendungszweck des Kunden nicht erheblich einschränken. Eine Mehr- oder Minderlieferung bis 10 v.H. ist zulässig und wird bei der Berechnung berücksichtigt.                                                                       4.5 Satzfehler werden kostenfrei berichtigt; bei schlecht lesbarer, mündlicher bzw. fernmündlicher Bestellung lehnen wir eine Gewährleistung für Richtigkeit ab. Erforderliche Korrekturen werden nach der dafür aufgewendeten Arbeitszeit berechnet. Für die Rechtschreibung ist die letzte Ausgabe des Duden maßgebend.                                                                                                                                                        4.6 Für den rechtlichen Bestand aller vom Auftraggeber gemachten Angaben, insbesondere über Warenzeichen, Geschmacksmuster, Ausstattung, Firmen- und Warenzeichnungen, haftet der Auftraggeber.                                                                                                                                                       4.7 Ist der Vertragsgegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist schadhaft, so können wir nach unserer Wahl Ersatz liefern oder nachbessern. Ist eine Ersatzlieferung nicht möglich oder schlägt die Nachbesserung im Wiederholungsfalle fehl, hat der Auftraggeber einen Anspruch auf Rückgängigmachung des Vertrages oder Minderung des Rechnungsbetrages.                                                                                                                                             4.8 Rücksendungen gelieferter Ware werden ohne vorherige Zustimmung von unserer Seite nicht angenommen. Mängel eines Teiles berechtigen nicht zur Beanstandung und Rücksendung der gesamten Lieferung.                                                                                                                                                              4.9 Gewährleistungsansprüche sind grundsätzlich ausgeschlossen, wenn die Ware von anderen als von uns montiert oder weiterverarbeitet wurde bzw. der Mangel auf unsachgemäße Benutzung zurückzuführen ist.

5. Urheberrecht                                                                                                                                                    5.1 Für die Prüfung des Rechts der Vervielfältigung aller Druckvorlagen ist der Auftraggeber allein verantwortlich. Das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung in jeglichem Verfahren und zu jeglichem Verwendungszweck an eigenen Skizzen, Entwürfen, Originalen, Filmen und dergleichen verbleiben vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger Regelungen bei unserer Agentur.                                 5.2 Nachdruck oder Vervielfältigung ogleichgültig in welchem Verfahren oauch derjenigen Lieferungen, die nicht Gegenstand eines Urheberrechtes oder eines anderen gewerblichen Schutzrechtes sind, ist ohne unsere Genehmigung nicht zulässig.                                                                                                                   5.3 Filme, Datenträger und dergleichen bleiben unser Eigentum, es sei denn, daß sie nach dem Vetrag gesondert in Rechnung gestellt werden. Für fremde Datenträger, Manuskripte, Skizzen, Entwürfe und andere Gegenstände, die nach Erledigung des Auftrages vom Auftraggeber binnen 4 Wochen nicht zurückgefordert werden, übernehmen wir keine Haftung.                                                                              5.4 Verwertungsrechte, Vervielfältigungs-, Nutzungs-, Verbreitungs-, Senderechte und andere urheberrechtlich geschützte Rechte verbleiben grundsätzlich bei uns, außer bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung. Sollen die im Rahmen einer Werbeaktion erarbeiteten Gestaltungen als Warenzeichen, Geschmacksmuster, Ausstattung, Firmen- oder Warensignet vom Auftraggeber übernommen werden, so ist hierfür eine gesonderte Vergütung zu zahlen. Die Erfüllung der formalrechtlichen Voraussetzung obliegt dem Auftraggeber. Unsere Agentur ist von jeder diesbezüglichen Haftung freigestellt.                                              5.5 Abgelehnte Werkgestaltungen und Leistungen, wie Skizzen, Entwürfe und dergleichen, bleiben unserer Agentur zur anderweitigen Verwertung und Nutzung vorbehalten. Will der Auftraggeber sie für sich reserviert wissen, muß er eine entsprechende Vergütung zahlen.

6. Honorar                                                                                                                                                              6.1 Entwurf und Werkzeichnung sowie das Herstellen von Mustern bildet eine eigene Leistung und ist als separates Auftragsverhältnis vereinbart. Dies ist auch nach entstandenem Aufwand zu vergüten, unabhängig von weiterer Auftragsvergabe, wie zum Beispiel das Herstellen größerer Stückzahlen oder die tatsächliche Ausführung von Beschriftungen auf Werbeflächen.                                                                     6.2 Die Einräumung von Nutzungsrechten bildet eine eigene Leistung. Hierfür wird ein entsprechendes Honorar berechnet.                                                                                                                                               6.3 Übt der Auftraggeber seine Nutzungsoption nicht aus und werden keine Nutzungsrechte vereinbart, so wird ebenfalls ein eventuell durch Vorarbeiten vorhandener Aufwand, der nicht schon durch die Regelung der Ziffer 6.1 abgedeckt ist, in Rechnung gestellt.                                                                                               6.4 Eine unentgeltliche Tätigkeit, insbesondere die kostenfreie Schaffung von Entwürfen ist berufsunüblich. 6.5 Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers in technischer und gestalterischer Hinsicht und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluß auf das Honorar; sie begründen auch kein Miturheberrecht, es sei denn, daß dies ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist.                                                                          6.6 Die Honorare sind bei Ablieferung der Ware fällig; sie sind ohne Abzug zahlbar. Wir sind berechtigt, Abschlagszahlungen zu verlangen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand.

7. Zusatzleistungen, Neben- und Reisekosten                                                                                                   7.1 Die Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie andere Zusatzleistungen werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.            7.2 Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder mit Ausführungsarbeiten entstehende technische Nebenkosten sind zu erstatten.                                                                                                                           7.3 Für Reisen, die nach Abstimmung mit dem Auftraggeber/Verwerter zwecks Durchführung des Auftrages oder der Nutzung erforderlich sind, werden die entstehenden Kosten und Spesen berechnet.

8. Zahlungsbedingungen                                                                                                                                      8.1 Die Preise für Waren und Dienstleistungen werden nach der zur Zeit der Lieferung anwendbaren Preisliste in Rechnung gestellt. Zahlungen sind wie folgt zu leisten: Alle Rechnungen sind sofort nach Auftragserteilung per Vorkasse zahlbar. In Ausnahmefällen besteht für den Auftraggeber die Möglichkeit der 50 % Anzahlung bei Auftragserteilung zu leisten. Der restliche Werklohn ist bei Abnahme fällig. Wird die Leistung in Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung zu zahlen.                                                                                                                                                                   8.2 Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden oder nach dem Vertragsabschluß eine wesentliche Verschlechterung der Bonität des Kunden bekannt wird. Wir sind in diesem Falle auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder bis zur Zahlung gänzlich zu verweigern. Sind Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch bei Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht erbracht, kann unsere Firma vom Vertrag zurücktreten. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, vom Verzugszeitpunkt an Zinsen in Höhe des geltenden Diskontsatzes der Deutschen Bundesbank zu berechnen, soweit nicht der tatsächliche Schaden höher liegt.                                                                          8.3 Allen Rechnungen ist die Mehrwertsteuer in ihrer jeweils gültigen Höhe zuzurechnen.

9. Eigentumsvorbehalt                                                                                                                                            Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren und Entwürfen sowie an den aus ihrer Be- oder Verarbeitung entstehenden Dingen bis zur Erfüllung aller uns gegenwärtig oder künftig gegen den Auftraggeber/Verwerter zustehenden Ansprüche vor. Er ist nicht berechtigt, im Eigentumsvorbehalt befindliche Waren zu verpfänden, zur Sicherung zu übereignen oder sonst das Eigentum zu übertragen.

10. Agenturzeile, Belegexemplare, Gestaltung
10.1 Unsere Agentur hat das Recht, alle von ihr entworfenen und ausgeführten Arbeiten, insbesondere Druckschriften, mit ihrer Agenturzeile mit dem Copyright-Zusatz zu kennzeichnen.                                        10.2 Von allen Druckauflagen hat der Kunde unaufgefordert ein Belegexemplar unserer Firma zu Verfügung zu stellen. Wir haben das Recht, bei einer Auftragsproduktion dieses Belegexmplar selbst aus der gefertigten Auflage zu entnehmen. Preisminderungen können daraus nicht abgeleitet werden.                       10.3 Unsere Agentur ist in ihren gestalterischen Tätigkeiten frei und nicht weisungsgebunden. Der Kunde hat vor Veröffentlichung bzw. bei Abnahme der Korrektur die Gestaltung im Hinblick auf rechtliche Unbedenklichkeit, insbesondere Warenzeichen-, wettbewerbs- und urheberrechtliche Zulässigkeit zu prüfen. Diese Prüfung bestätigt er mit seiner "Druckreiferklärung” bzw. "Korrekturabnahme”.

11. Haftung
Die Haftung beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit. Unsere Agentur haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter sowie für aufgezeichnete Daten. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag an Dritte abzutreten.

12. Verschiedenes
Wird eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen für nichtig erklärt, bleibt der übrige Inhalt in vollem Umfang gültig. Für die gesamten Rechtsgeschäfte unserer Firma findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland in seiner jeweils gültigen Fassung Anwendung. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Ort unserer gewerblichen Niederlassung. Stand: Januar 2010